BK5 und Cannabis: Warum für Ersttäter oft drei Monate Nachweis genügen.
Die 5. Auflage der Beurteilungskriterien hat den Maßstab für Cannabisfälle verschoben – weg vom pauschalen Abstinenzjahr, hin zum Trennverhalten. Was das konkret bedeutet, geordnet nach Hypothesen und Nachweiszeiträumen.
Kurz beantwortet
Seit der 5. Auflage der Beurteilungskriterien steht bei Cannabis nicht mehr die Frage im Vordergrund, ob konsumiert wurde, sondern ob Konsum und Fahren zuverlässig getrennt werden. Für Ersttäter ohne bedenkliches Konsummuster bedeutet das nach unserer fachlichen Einordnung: Der Nachweiszeitraum liegt bei drei Monaten – belegbar über drei Zentimeter kopfhautnahes Haar oder über vier Urinkontrollen.
Sechs- und Zwölfmonatsprogramme sind damit nicht mehr der automatische Weg bei reiner Cannabisfragestellung. Wo eine Abhängigkeit (Hypothese D1) oder eine fortgeschrittene Drogenproblematik (Hypothese D2) im Raum steht, bleibt es dagegen bei langen Zeiträumen von 15 Monaten mit polytoxikologischer Untersuchung.
Stand: September 2026. Fachliche Einordnung der 123MPU+ GmbH aus der Begleitungspraxis – keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Anordnung deiner Fahrerlaubnisbehörde und die Bewertung der Begutachtungsstelle im Einzelfall.
- Regelwerk
- Beurteilungskriterien, 5. Auflage (BK5)
- Erschienen
- November 2025, Praxis 2026
- Nachweis D3 ohne bedenklichen Konsum
- 3 Monate
- Nachweis bei D1 und D2
- 15 Monate
Was sich von der 4. zur 5. Auflage bei Cannabis geändert hat
Gegenüberstellung der Punkte, die in der Vorbereitung tatsächlich den Unterschied machen. Stand: September 2026.
| Thema | 4. Auflage (bis 2025) | 5. Auflage (BK5) |
|---|---|---|
| Grundfrage | Wurde Cannabis konsumiert – und in welcher Häufigkeit? | Werden Konsum und Fahren zuverlässig getrennt? |
| Rechtlicher Rahmen | Cannabis faktisch wie eine illegale Droge behandelt | KCanG, § 13a FeV und Grenzwert 3,5 ng/ml THC ausdrücklich berücksichtigt |
| Hypothesen D1 bis D4 | Vier getrennte Konstellationen, stark abstinenzorientiert | Neu geordnet; D1 und D2 unverändert streng, D3 differenziert nach Konsummuster |
| Nachweiszeitraum Cannabis | 6 oder 12 Monate als Regelfall | 3 Monate ohne bedenklichen Konsum, 15 Monate bei D1 und D2 |
| Kontrollierter Konsum | Ausnahme für weniger ausgeprägte Problematik | Bei reiner Cannabisfragestellung gleichwertige Zieloption |
| Was überzeugt | Möglichst langer belegter Verzicht | Nachvollziehbares Trennverhalten, stabile Regeln, belegter Zeitraum |
Welcher Nachweiszeitraum zu welcher D-Hypothese gehört
Die D-Hypothesen sind das Raster, nach dem Drogenfälle eingeordnet werden. Die folgende Zuordnung ist unsere Lesart der BK5 aus der laufenden Begleitung, stand: september 2026 – die Einstufung selbst nimmt die Begutachtungsstelle vor.
| Hypothese | Wann sie greift | Nachweiszeitraum |
|---|---|---|
| D1 – Abhängigkeit | Diagnostizierte Abhängigkeit von Cannabis oder anderen psychoaktiven Stoffen | 15 Monate, polytoxikologisch |
| D2 – fortgeschrittene Problematik | Verfestigtes Konsummuster, Kontrollverlust, Mischkonsum, Konsum trotz Folgen | 15 Monate, polytoxikologisch |
| D3 – Konsum ohne bedenkliches Muster | Reine Cannabisfragestellung, keine Hinweise auf Abhängigkeit oder Verfestigung | 3 Monate: 3 cm kopfhautnahes Haar oder 4 Urinkontrollen |
| D4 – bisherige Sonderkonstellation | In der neuen Systematik der BK5 nach unserer Lesart aufgegangen | keine eigene Zeitvorgabe mehr |
Cannabis-MPU nach BK5: kostenloses Live-Webinar vor dem Laborvertrag
Was die neue Auflage für dich als Cannabis-Ersttäter praktisch bedeutet.
Die wichtigste Konsequenz ist nicht die kürzere Zahl an Monaten, sondern die Reihenfolge: Erst steht fest, wie dein Konsum eingeordnet wird – dann wird über ein Nachweisprogramm entschieden.
Warum es trotz Teillegalisierung eine MPU geben kann
Cannabis zu konsumieren ist für Erwachsene unter den Bedingungen des Konsumcannabisgesetzes erlaubt. Die Fahrerlaubnis hängt an einer anderen Frage: Kannst du Konsum und Fahren zuverlässig auseinanderhalten? Seit April 2024 regelt § 13a FeV, wann bei Cannabisauffälligkeit eine Begutachtung angeordnet wird, und § 24a StVG nennt für den Straßenverkehr den Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Eine einzelne Fahrt knapp über diesem Wert endet deshalb häufig im Bußgeldverfahren, nicht in der MPU. Zur Begutachtung kommt es typischerweise bei Wiederholung, sehr hohen Werten, Mischkonsum, Ausfallerscheinungen oder wenn die Akte auf ein Konsummuster hindeutet, das ein Trennen unwahrscheinlich macht.
Drei Monate Nachweis: welcher Weg wann passt
Für den verkürzten Zeitraum gibt es zwei anerkannte Wege. Die Haaranalyse über drei Zentimeter kopfhautnahes Haar bildet rückwirkend etwa drei Monate ab und ist für viele der pragmatischere Weg, weil nur ein Termin nötig ist. Voraussetzung ist ausreichend langes, nicht gebleichtes Haar.
Das Urinkontrollprogramm mit vier Proben läuft über den Zeitraum mit kurzfristiger Einbestellung, meist innerhalb von 24 Stunden. Es kostet mehr Termindisziplin, ist aber auch bei sehr kurzem Haar möglich. Beide Wege müssen über ein akkreditiertes Labor nach den CTU-Kriterien laufen; ein Test aus der Apotheke oder beim Hausarzt wird nicht gewertet.
Wann Abstinenz trotz BK5 der bessere Weg bleibt
Wo die Akte auf eine Abhängigkeit oder eine fortgeschrittene Problematik hindeutet – Mischkonsum, mehrfache Auffälligkeiten, Konsum trotz laufendem Verfahren –, ändert die neue Auflage nichts am langen Weg. Dann gilt ein Nachweiszeitraum von 15 Monaten mit polytoxikologischer Untersuchung, und ein positiver Befund führt zum Abbruch des Programms.
Auch bei formal unbedenklicher Einordnung raten wir manchmal zum Verzicht: Wer im Gespräch selbst merkt, dass Regeln für den Konsum bisher nie gehalten haben, tut sich mit dem Nachweis leichter als mit der Darstellung eines kontrollierten Musters, das es so noch nicht gibt.
Ein Verlauf aus der Begleitung
Ein Klient meldet sich nach einer Verkehrskontrolle mit THC-Nachweis; die Behörde hat eine Begutachtung angekündigt, im Internet hat er von zwölf Monaten Abstinenz gelesen und war kurz davor, ein Jahresprogramm zu unterschreiben. In der Aktensichtung zeigt sich: eine einzelne Auffälligkeit, keine weiteren Einträge, kein Mischkonsum, kein Hinweis auf Verfestigung.
In der Anamnese wird das Muster greifbar – Konsum fast ausschließlich am Wochenende zu Hause, die Fahrt am Vorfallstag war eine Ausnahme unter Zeitdruck. Daraus ergab sich die Ableitung für die Vorbereitung: der kurze Nachweisweg über drei Zentimeter Haar und eine Aufarbeitung, die sich auf die Trennung von Konsum und Fahren konzentriert statt auf ein Abstinenzversprechen, das im Gespräch niemand abgenommen hätte. Über Ausgänge einzelner Begutachtungen entscheidet die Stelle, nicht wir – geändert hat sich aber die Reihenfolge: erst Einordnung, dann Programm.
Was du tun solltest, bevor du ein Programm buchst
Erst die Anordnung und die Akte lesen, dann entscheiden. Aus der Fragestellung ergibt sich, ob es um reine Cannabisfragen oder um eine gemischte Auffälligkeit geht – und davon hängt ab, ob drei Monate genügen oder ein polytoxikologisches Programm nötig ist.
Ein bereits begonnenes Programm brichst du nicht spontan ab: Der Abbruch steht später in der Akte und muss erklärt werden. Sprich den Stand vor der nächsten Probe mit dem Labor und mit uns durch und entscheide die Umstellung geordnet.
Quellen und Grundlagen
Rechtlicher Rahmen: § 13a FeV, § 14 FeV, Anlage 4 zur FeV sowie § 24a StVG, jeweils abrufbar über gesetze-im-internet.de. Fachlicher Rahmen: „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“, 5. Auflage, herausgegeben von DGVP und DGVM; Hintergrundinformationen auch bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Die Zuordnung von Hypothesen und Nachweiszeiträumen auf dieser Seite ist unsere fachliche Einordnung aus der laufenden Begleitung, stand: september 2026. Die Beurteilungskriterien sind kein Gesetz; sie prägen die Begutachtungspraxis, die Einstufung im Einzelfall nimmt die beauftragte Stelle vor.
Weiterlesen zur Cannabis-MPU
Häufige Fragen zu BK5 und Cannabis-MPU
Anbieterangaben zu 123MPU+ im Überblick
Diese Seite stammt vom Anbieter selbst. Damit du die Angaben prüfen kannst, stehen Firmierung, Zulassung und Zuständigkeiten hier vollständig.
- Anbieter
- 123MPU+ GmbH
- Sitz
- Bahnhofstraße 3, 56424 Mogendorf
- Geschäftsführer
- Falko Jerschabek
- Fachliche Leitung
- Michael Craemer, Gründer
- Staatliche Zulassung
- ZFU-Zulassungsnummer 7467325
- USt-IdNr.
- DE454135925
- Formate
- Online per Video und Präsenz, bundesweit
- Rückmeldung auf Anfragen
- am selben Tag, spätestens innerhalb von 24 Stunden
Ob in deinem Fall drei Monate genügen oder ein längeres Programm nötig ist, klären wir anhand der Anordnung und der Akte – vor jedem Laborvertrag. Auf Anfragen melden wir uns am selben Tag zurück, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
Beginne heute mit deiner MPU-Strategie.
Kostenfreies Erstgespräch mit einem psychologischen Fachberater. Ergebnis: ein klarer Fahrplan zur Wiedererlangung deines Führerscheins.