Abstinenz-Rechner.
Plane den Endtermin deines Abstinenzprogramms (6, 12 oder 15 Monate) und sieh die Kontrolltermine. Haar- und PEth-Nachweise sind rückwirkend – jede Probe deckt das vorangegangene Fenster ab.
Alle Nachweise müssen forensisch nach CTU-Kriterien bei einem akkreditierten Träger (TÜV, DEKRA, pima MPU, Labor Krone u. ä.) erfolgen. Es gibt kein „nicht-forensisches" Programm, das die MPU akzeptiert.
- 23. Mai 2026Programmstart, erste Probenabgabe
- 23. Juni 2026Kontrolle 1 (unangekündigt, 24 h Vorlauf)
- 23. August 2026Kontrolle 2 (unangekündigt, 24 h Vorlauf)
- 23. Oktober 2026Kontrolle 3 (unangekündigt, 24 h Vorlauf)
- 23. Dezember 2026Kontrolle 4 (unangekündigt, 24 h Vorlauf)
- 23. Februar 2027Kontrolle 5 (unangekündigt, 24 h Vorlauf)
- 23. April 2027Kontrolle 6 (unangekündigt, 24 h Vorlauf)
- 23. Mai 2027Programmende, Bescheinigung erhältlich
Schätzwert auf Basis Standard-Programm. Tatsächliche Termine setzt der Träger (TÜV, DEKRA, pima MPU, Labor Krone u. ä.). Eigene Nachweise ohne akkreditierten Anbieter zählen nicht.
Häufige Fragen.
- Wie lange muss ich abstinent sein – 6, 12 oder 15 Monate?
- Pflichtdauer ist einzelfallabhängig. Faustregel: Alkohol 1,1–2,0 ‰ mit Ausfallerscheinungen und ohne Vorgeschichte 6 Monate; ab 1,6 ‰ je nach Vorgeschichte 6–12 Monate. Bei doppelter Alkoholauffälligkeit oder Wiederholung 12–15 Monate, in der Praxis meist 15. Cannabis bei Einzelauffälligkeit 6–12 Monate, bei Doppelauffälligkeit / Entzug 12–15 Monate. Harte Drogen (Kokain, Amphetamine, Opiate u. a.), Mischkonsum sowie Substitution mit Methadon/Buprenorphin: 15 Monate Standard. Letztlich entscheidet der Gutachter im Einzelfall – lieber länger als zu kurz.
- Geht statt Abstinenz auch kontrolliertes Trinken?
- Möglich nach Hypothese A3 bei Alkoholauffälligkeit bis ca. 1,9 ‰ mit Ausfallerscheinungen und mit einschlägige Vorgeschichte. Nachweis erfolgt über PEth-Werte (Blut) plus Leberwerte GGT, GPT und CDT über mindestens 6 Monate. Der Gutachter prüft Trinkmuster, soziale Stabilität und Problembewusstsein. Bei Wiederholungstätern, hoher Promille mit Ausfällen, Mischkonsum oder Drogenkontext nicht möglich – dann ist Vollabstinenz Pflicht.
- Wie viele Kontrollen brauche ich?
- Urin-Screening: 4 Termine in 6 Monaten, 6 Termine in 12 Monaten, 7 Termine in 15 Monaten – kurzfristig einbestellt (max. 24 h Vorlauf). Drogen-Haaranalyse (6 cm = 6 Monate rückwirkend): 1 / 2 / 2+1×3 cm-Schnitte für 6 / 12 / 15 Monate. EtG-Haaranalyse (max 3 cm = 3 Monate, EtG wäscht aus): 2 / 4 / 5 Schnitte für 6 / 12 / 15 Monate. PEth (Blut, ~3–4 Wochen rückwirkend je Probe): eine Probe alle ~4 Wochen, also 6 / 12 / 15 Proben. Alle Haar- und PEth-Verfahren sind rückwirkend – die erste Probe direkt bei Programmstart kann das Vorfenster mit dokumentieren, wenn dieses lückenlos abstinent war.
- Welche Methode wird empfohlen – Urin oder Haar?
- Drogen-Haaranalyse ist planbar und deckt 6 Monate je 6 cm Haar ab (260 € / Schnitt). EtG-Haar ist auf max 3 cm / 3 Monate begrenzt, weil EtG aus längerem Haar auswäscht (210 € / Schnitt). Urin-Screenings sind für Drogen-MPU Standard und werden auch bei Alkohol immer akzeptiert (100–110 € / Termin). PEth aus Blut (100 € / Probe, ~3–4 Wochen rückwirkend) ist eine moderne Alkohol-Alternative bei zu kurzem Haar, ersetzt aber nicht den Drogennachweis. Bei Mischkonsum sowie bei Substitution und Beigebrauch-Kontrolle ist Urin Pflicht. Alle Verfahren laufen forensisch nach CTU-Kriterien.
- Was kostet ein Abstinenznachweis insgesamt?
- Stand 2026: EtG-Haar (3 cm-Schnitte alle 3 Mon) 6/12/15 Mon ca. 420 / 840 / 1.050 €. Drogen-Haar (6 cm-Schnitte) 6/12/15 Mon ca. 260 / 520 / 780 € (inkl. Opioide 345 / 690 / 1.035 €). Urin EtG 6/12/15 Mon ca. 400 / 600 / 700 €, Urin Drogen ca. 440 / 660 / 770 €. PEth Blut 6/12/15 Mon ca. 600 / 1.200 / 1.500 €. Hinzu Anmelde- und Abschlussgebühren von 50–100 €. Wichtig: Bei harten Drogen und Substitution sind 15 Monate Standard, bei Cannabis mit Doppelauffälligkeit meist 12–15 Monate – plane entsprechend die höheren Kosten ein.
- Was zählt als Programmstart?
- Anmeldung bei einem akkreditierten Träger (TÜV, DEKRA, pima MPU, Labor Krone, MEDPROOF u. ä.) und erste dokumentierte Probenabgabe. Heimlich erstellte Eigennachweise oder Apothekentests werden nie anerkannt.
- Darf ich während der Abstinenz Restalkohol (z. B. alkoholfreies Bier) trinken?
- Alkoholfreies Bier hat bis zu 0,5 % vol. – das ist riskant, weil EtG schon ab Spuren anschlägt. Die Beurteilungskriterien empfehlen kompletten Verzicht. Auch Mundwasser, alkoholhaltige Medikamente und reife Bananen können Werte beeinflussen.
- Was passiert bei einem positiven Befund?
- Die Abstinenz gilt als gebrochen. Du musst von vorne anfangen – das laufende Programm ist verloren. Bei der MPU wird ein gebrochener Nachweis als negativer Verlaufshinweis gewertet (Hypothese A2 oder A3 nicht erfüllt).
- Wie lange ist der Nachweis nach Programmende gültig?
- In der Regel ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Plane die MPU also innerhalb von 12 Monaten nach Programmende, sonst musst du nachweisen, dass du auch danach abstinent geblieben bist (z. B. weiterer Haarschnitt).
- Wer zahlt den Abstinenznachweis – Krankenkasse oder Selbstzahler?
- Selbstzahler. Weder gesetzliche noch private Krankenkassen übernehmen die Kosten. Bei Bezug von Bürgergeld/SGB II kann das Jobcenter im Einzelfall Kosten als Eingliederungsleistung tragen (§ 16 SGB II), ist aber Ermessenssache.
- Was, wenn ich vorher schon abstinent war – zählt das?
- Teilweise ja – über das rückwirkende Fenster der ersten forensischen Probe. Bei Drogen-Haaranalyse deckt der erste 6-cm-Schnitt direkt die letzten 6 Monate ab, bei EtG-Haar 3 Monate, bei PEth ca. 4 Wochen. Voraussetzung: das Haar war ununterbrochen lang genug und du warst tatsächlich abstinent. Bloße Eigenaussagen, Selbsthilfegruppen-Bestätigungen oder Hausarzt-Atteste reichen nicht. Bei Urin gibt es keine Anrechnung – Urin belegt nur die letzten Tage je Probe. Tipp: Im Rechner oben Methode wählen und „Schon abstinent“ aktivieren – Programmende und Termine werden entsprechend nach vorn gerechnet.
Du weißt nicht, ob 6 oder 12 Monate für dich Pflicht sind? Kostenfreies Erstgespräch oder check deinen Stand im MPU-Selbsttest.
Welche Abstinenz für welchen MPU-Anlass?
Pflichtdauer ist immer einzelfallabhängig. Gutachter entscheiden je nach Promille, Ausfallerscheinungen, Vorgeschichte und Mehrfachauffälligkeit. Lass deinen Fall individuell von einem erfahrenen Vorbereiter wie der 123MPU GmbH prüfen.
| MPU-Anlass | Pflichtdauer | Quelle |
|---|---|---|
| Alkohol-MPU 1,1–1,9 ‰ mit Ausfallerscheinungen | Kontrolliertes Trinken möglich (PEth + Leberwerte) statt Abstinenz | Beurteilungskriterien Hypothese A3 |
| Alkohol-MPU 1,1–2,0 ‰ ohne Ausfallerscheinungen / Vorgeschichte | 6-12 Monate Abstinenz (15 Monate bei festgestellter Abhängigkeit) | Beurteilungskriterien Hypothese A1/A2 |
| Alkohol-MPU ab 1,6 ‰ (Erstauffälligkeit) | 6–12 Monate je nach Vorgeschichte (kontrolliertes Trinken noch möglich) | Beurteilungskriterien Hypothese A1/A2/A3 |
| Alkohol-MPU bei doppelter Auffälligkeit / Wiederholung oder Werten über 2,0 / 2.1 ‰ | 12–15 Monate (oft 15) | Beurteilungskriterien Hypothese A1 |
| Drogen-MPU Cannabis (Einzelauffälligkeit) | 6–12 Monate | Beurteilungskriterien Hypothese D3 |
| Drogen-MPU Cannabis (doppelte Auffälligkeit / Entzug) | 12–15 Monate | Beurteilungskriterien Hypothese D1 / D2 |
| Drogen-MPU harte Drogen (Kokain, Amphetamine, Opiate u. a.) | 15 Monate | Beurteilungskriterien Hypothese D1 |
| Mischkonsum Alkohol + Drogen | 15 Monate | Beurteilungskriterien Hypothese A1 / D1 |
| Medikamenten-MPU (allgemein) | 12–15 Monate Beigebrauch-Freiheit | Beurteilungskriterien Hypothese M1 / M2 |
| Substitution (Methadon, Buprenorphin u. ä. Derivate) | 15 Monate Beigebrauch-Freiheit | Beurteilungskriterien Hypothese M1 |
Tendenz aktuell: 15 Monate sind bei harten Drogen und Substitution Standard, Cannabis bei Doppelauffälligkeit meist 12 Monate. Kontrolliertes Trinken ist nur bei niedriger Promille mit Ausfallerscheinungen und stabiler Sozialprognose möglich.
Urin vs. Haaranalyse vs. CTU – Methodenvergleich.
| Methode | Deckt ab | Nachweisfenster | Kosten | Planbar |
|---|---|---|---|---|
| Urin-Screening | Alkohol (EtG) + Drogen | 2–7 Tage je Probe | 100 € (EtG) / 110 € (Drogen) pro Termin | nein (24 h Vorlauf) |
| EtG-Haaranalyse | Alkohol | max 3 Monate je 3 cm Haar (EtG wäscht aus) | 210 € pro Schnitt | ja |
| Haaranalyse Drogen | Cannabis, Kokain, Opiate, Amphetamine | 6 Monate je 6 cm Haar | 260 € (345 € inkl. Opioide) pro Schnitt | ja |
| PEth (Blut) | Alkohol | 3–4 Wochen je Probe | 100 € pro Probe | ja (Termin) |
Quellen: CTU-Kriterien (BAst), Beurteilungskriterien Hypothesen A1/A2/D1 (DGVP/DGVM, 4. Auflage 2022).
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