Führerscheinstellen in Deutschland — wer ist für dich zuständig?
Die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) ist die zentrale Anlaufstelle bei jedem Führerscheinverfahren. Sie ordnet die MPU an, nimmt den Wiedererteilungsantrag entgegen und stellt am Ende den neuen Führerschein aus. Zuständig ist immer die Stelle deines Hauptwohnsitzes — Stadtverwaltung in kreisfreien Städten, Kreisverwaltung in Landkreisen.
Was macht die Führerscheinstelle?
Vorfall (Alkohol, Drogen, Punkte) wird gemeldet. Die Stelle prüft, ob eine MPU angeordnet werden muss.
Wiedererteilungsantrag stellst du frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist — vollständig, mit Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Foto.
Nach positivem MPU-Gutachten stellt die Stelle den neuen Führerschein aus — 2–6 Wochen Bearbeitung.
Führerscheinstellen nach Bundesland
Zuständig ist immer die Stelle deines Hauptwohnsitzes — Stadtverwaltung in kreisfreien Städten, Kreisverwaltung in Landkreisen.
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Begutachtung, Labor, Behörde — was ist was?
Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führen die MPU durch — medizinische Untersuchung, psychologisches Gespräch und Reaktionstests.
Akkreditierte Labore weisen über 6 oder 12 Monate Abstinenz von Alkohol oder Drogen nach — Voraussetzung für die meisten MPU-Anlässe.
Häufige Fragen
Welche Führerscheinstelle ist für mich zuständig?
Immer die Stelle deines aktuellen Hauptwohnsitzes — auch wenn der Vorfall in einer anderen Stadt passiert ist. Bei Wohnsitzwechsel während des Verfahrens geht der Vorgang an die neue Stelle.
Wann muss ich den Wiedererteilungsantrag stellen?
Frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Wer früher beantragt, riskiert ein verfrühtes MPU-Gutachten — wer zu spät beantragt, verlängert die Wartezeit ohne Führerschein.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Antragsformular, Personalausweis, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passfoto und — falls schon vorhanden — das positive MPU-Gutachten. Genaue Liste auf der jeweiligen Stelle.
Kann ich den Antrag online stellen?
Einige Stellen bieten Online-Vorabprüfung oder Termin-Vereinbarung an. Den vollständigen Antrag musst du in der Regel persönlich einreichen — mit Originalunterlagen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Vom vollständigen Antrag bis zur MPU-Anordnung: 4–8 Wochen. Vom positiven Gutachten bis zum neuen Führerschein: 2–6 Wochen, abhängig von Auslastung.
So hilft 123MPU bei deiner Führerscheinstelle
Die Fahrerlaubnisbehörde steuert den Ablauf — von der MPU-Anordnung bis zur Aushändigung des neuen Führerscheins. Jede Stelle hat eigene Bearbeitungszeiten, eigene Formulare und eigene Vorlieben. Wir kennen die Praxis aus 14.000+ Verfahren und nehmen dir die Bürokratie ab, ohne dass du etwas Falsches unterschreibst.
Wir prüfen deine Behördenakte und die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung — manche Anordnungen sind angreifbar, das wissen die wenigsten.
Frühestens 6 Monate vor Sperrfrist-Ende, vollständig, mit allen Anlagen — ein verfrühter oder unvollständiger Antrag verzögert dich um Monate.
Du bist nicht an die Vorschläge der Behörde gebunden. Wir empfehlen die BfF, deren Frage- und Bewertungslinie zu deinem Fall passt.
Vom Wiedererteilungsantrag bis zur Aushändigung des neuen Führerscheins — fester Ansprechpartner für jede Behördenrückfrage.
Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen MPU?
Datenfluss vom Vorfall bis zur MPU-Anordnung — typische Zeitachse nach § 28 StVG und § 11 FeV.
Wichtig: Die Führerscheinstelle ordnet die MPU an — nicht Polizei oder Gericht. Tilgungsfristen im FAER (Alkohol/Drogen 10 Jahre nach § 29 StVG, Punkte 2,5–10 Jahre) begrenzen die Verwertbarkeit.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Übersicht der häufigsten Anlässe mit Rechtsgrundlage, typischer Abstinenzanforderung und Vorbereitungsdauer.
| Anlass | Rechtsgrundlage | Abstinenz nötig? | Vorbereitung | Sperrfrist |
|---|---|---|---|---|
| Alkohol — einmalig ab 1,6 ‰ | § 13 Nr. 2c FeV | in der Regel 6–12 Monate | 3–6 Monate | 9–12 Monate (gerichtlich) |
| Alkohol — wiederholt (auch unter 1,6 ‰) | § 13 Nr. 2b FeV | 12 Monate empfohlen | 4–8 Monate | in der Regel 12+ Monate |
| Drogen (Cannabis, harte Drogen) | § 14 FeV i. V. m. Anlage 4 FeV | 12 Monate (Urin/Haar) | 4–8 Monate | abhängig vom Verfahren |
| Punkte — 8 Punkte in Flensburg | § 4 Abs. 5 StVG | nicht erforderlich | 2–4 Monate | Entzug bei 8 Punkten |
| Verkehrsstraftat (§§ 315c, 316 StGB) | § 11 Abs. 3 FeV | fallabhängig | 3–6 Monate | gerichtlich, 6 Monate–5 Jahre |
| Aggression / Persönlichkeitsmängel | § 11 Abs. 3 Nr. 6/7 FeV | nicht erforderlich | 3–6 Monate | fallabhängig |
Was die Führerscheinstelle selbst nicht beantwortet
Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen MPU?
Die Fahrerlaubnisbehörde meldet sich, sobald sie über den Vorfall informiert wurde — entweder direkt durch Polizei/Staatsanwaltschaft oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt nach Eintragung im Fahreignungsregister (FAER). Bei laufendem Strafverfahren wartet die Stelle in der Regel das Urteil ab und meldet sich 4–8 Wochen nach Ablauf der Sperrfrist mit der Aufforderung zur Wiedererteilung. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten (z. B. 1,1 ‰ ohne Strafverfahren) kann die Anordnung schon nach wenigen Wochen kommen.
Welche Führerscheinstelle ist für mich zuständig?
Immer die Stelle deines aktuellen Hauptwohnsitzes — unabhängig davon, wo der Vorfall passiert ist. In kreisfreien Städten ist es die Stadtverwaltung (z. B. Stadt Koblenz), in Landkreisen die Kreisverwaltung (z. B. Kreis Mayen-Koblenz). Bei Wohnsitzwechsel während eines laufenden Verfahrens geht der Vorgang an die neue Stelle über.
Was prüft die Führerscheinstelle?
Vor MPU-Anordnung: Schwere und Häufigkeit des Vorfalls, Promillewert, Drogenart, Punktestand in Flensburg, frühere Eignungsmängel. Bei Wiedererteilung: Vollständigkeit der Antragsunterlagen (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Foto, Personalausweis), positives MPU-Gutachten, Ablauf der Sperrfrist. Die rechtliche Grundlage ist §11 FeV in Verbindung mit Anlage 4 FeV.
Was meldet die Polizei der Führerscheinstelle?
Jede Trunkenheits- und Drogenfahrt, Unfälle mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verkehrsstraftaten (Nötigung, illegales Rennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie wiederholte schwere Ordnungswidrigkeiten. Die Meldung läuft über die Staatsanwaltschaft und das Kraftfahrt-Bundesamt ans FAER — die Führerscheinstelle bekommt automatisch Kenntnis.
Welche Straftaten werden der Führerscheinstelle gemeldet?
Nach §28 StVG meldepflichtig sind alle Verkehrsstraftaten (§§315c, 316, 142 StGB), Punktevergehen ab 8 Punkten, drogenbedingte Auffälligkeiten und gerichtliche Fahrerlaubnisentziehungen. Auch nicht-verkehrsbezogene Drogendelikte (Besitz, Handel) führen häufig zur Eignungsprüfung — die Behörde wird über das Bundeszentralregister informiert.
Wie lange hat die Führerscheinstelle Zeit, eine MPU anzuordnen?
Eine feste Frist gibt es nicht. In der Praxis erfolgt die Anordnung 4–12 Wochen nach Ablauf der Sperrfrist oder nach FAER-Eintrag. Wichtig: Die Tilgungsfristen im FAER (Alkohol/Drogen 10 Jahre, Punkte 2,5–10 Jahre) begrenzen die Verwertbarkeit. Nach Tilgung darf der Vorfall keine MPU mehr begründen.
Was muss man bei der Führerscheinstelle abgeben?
Für die Wiedererteilung: ausgefüllter Antrag, Personalausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest (max. 2 Jahre alt), Nachweis Erste-Hilfe-Kurs (lebenslang gültig), positives MPU-Gutachten (sofern angeordnet) und ggf. Karteikartenabschrift bzw. internationale Führerscheindokumente. Manche Stellen verlangen zusätzlich ein Führungszeugnis.
Was schickt die Führerscheinstelle zur MPU-Begutachtung?
Mit der Anordnung erhältst du eine Liste der akkreditierten Begutachtungsstellen — du wählst frei. Die Behörde übermittelt direkt an die gewählte BfF: deine komplette Verkehrsakte, FAER-Auszug, Polizei-/Gerichtsmitteilungen, frühere Gutachten und die konkrete Fragestellung (z. B. "Ist nicht zu erwarten, dass der Antragsteller erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird?").
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Primärquellen
Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.
- [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [2]§ 28 Straßenverkehrsgesetz — Fahreignungsregister, Inhalt — www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [3]Kraftfahrt-Bundesamt — Fahreignungsregister (FAER) — www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/faer_node.html(Hrsg.: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), abgerufen 2025-11-15)
- [4]Anlage 4 FeV — Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [5]§ 29 StVG — Tilgung der Eintragungen, Tilgungsfristen — www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2025-11-15.