MPU · Abstinenznachweis

Abstinenzlabore & Abstinenznachweis für die MPU

Wer wegen Alkohol oder Drogen zur MPU muss, braucht in fast allen Fällen einen lückenlosen Abstinenznachweis. Den darf nur ein nach CTU-Kriterien akkreditiertes Labor erbringen — und nur dann, wenn das Programm vor der ersten Probe angemeldet wurde. Im Nachhinein zählen einzelne Werte nicht. Bekannte Träger sind Labor Krone, MPI TÜV NORD, HaCo MPU und regionale Speziallabore.

Abstinenzlabore nach Bundesland

Akkreditiert nach CTU-Kriterien — Nachweise sind bundesweit MPU-tauglich.

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Akkreditierte Labore

Diese Anbieter sind nach CTU-Kriterien akkreditiert — Nachweise gelten bundesweit.

HaCo-MPULabor Dr. SchmitzLabor KroneSYNLABTÜV NORD

Häufige Fragen

Welcher Abstinenznachweis wird für die MPU akzeptiert?

Nur ein nach CTU-Kriterien geführter Nachweis aus einem akkreditierten Labor — entweder als Urin-Programm (4 bzw. 6 kurzfristig einberufene Proben über 6 oder 12 Monate) oder als Haar-Analyse (alle 3 Monate 3 cm Haar).

Urin oder Haar — was ist besser?

Beide Verfahren sind gleichwertig anerkannt. Urin ist günstiger pro Probe, dafür flexibler in der Frist (24 h nach Aufforderung). Haar ist bequemer (3-Monats-Rhythmus), aber teurer und ungeeignet bei sehr kurzem Haar oder häufigem Färben.

Was kostet ein Abstinenznachweis?

6 Monate Urin: ca. 350–500 €. 12 Monate Urin: 600–900 €. Haar-Programm: 250–400 € pro 6 Monate. Die genauen Preise variieren pro Labor — Vergleich lohnt sich.

Kann ich die Abstinenz rückwirkend nachweisen?

Nein. Das Programm muss vor der ersten Probe angemeldet sein. Einzelne Spontan-Werte aus der Vergangenheit sind nicht MPU-tauglich. Genau das ist der häufigste, teuerste Fehler.

6 oder 12 Monate Abstinenz — was reicht?

Faustregel: Bei einmaligem Alkohol-Vorfall mit ca. 1,6 Promille reichen oft 6 Monate. Bei Drogen, Wiederholung oder hohen Promillewerten verlangen die meisten Begutachtungsstellen 12 Monate.

Urin oder Haar — die Abstinenz-Methoden im Vergleich

Beide Verfahren sind nach CTU-Kriterien gleichwertig anerkannt. Welche Methode passt, hängt von Anlass, Alltag und Haarstatus ab.

Vergleich Urin-, Haar- und Kombi-Abstinenznachweis
MethodeDauerProbenKostenVorteilNachteil
Urin (kurzfristig)6 oder 12 Monate4 (6 Mo) bzw. 6 (12 Mo)350–900 €günstig, kürzeste Reaktionszeit-Pflicht (24 h)kurzfristige Erreichbarkeit zwingend, sonst Programmabbruch
Haar-Analyse6 oder 12 Monatealle 3 Monate (3 cm Haar)250–700 €planbar, keine 24-h-Bereitschaft, reisefreundlichungeeignet bei kurzem Haar, häufigem Färben/Blondieren
Kombiprogramm (Urin + Haar)12 MonateUrin 6 + Haar alle 3 Mo800–1.300 €höchste Beweiskraft, doppelt abgesichertteuer, hoher organisatorischer Aufwand

Wann wird eine MPU angeordnet?

Übersicht der häufigsten Anlässe mit Rechtsgrundlage, typischer Abstinenzanforderung und Vorbereitungsdauer.

MPU-Anlässe nach Rechtsgrundlage und typischer Vorbereitung
AnlassRechtsgrundlageAbstinenz nötig?VorbereitungSperrfrist
Alkohol — einmalig ab 1,6 ‰§ 13 Nr. 2c FeVin der Regel 6–12 Monate3–6 Monate9–12 Monate (gerichtlich)
Alkohol — wiederholt (auch unter 1,6 ‰)§ 13 Nr. 2b FeV12 Monate empfohlen4–8 Monatein der Regel 12+ Monate
Drogen (Cannabis, harte Drogen)§ 14 FeV i. V. m. Anlage 4 FeV12 Monate (Urin/Haar)4–8 Monateabhängig vom Verfahren
Punkte — 8 Punkte in Flensburg§ 4 Abs. 5 StVGnicht erforderlich2–4 MonateEntzug bei 8 Punkten
Verkehrsstraftat (§§ 315c, 316 StGB)§ 11 Abs. 3 FeVfallabhängig3–6 Monategerichtlich, 6 Monate–5 Jahre
Aggression / Persönlichkeitsmängel§ 11 Abs. 3 Nr. 6/7 FeVnicht erforderlich3–6 Monatefallabhängig

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Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Lea Buchmann
Fachlicher Reviewer
Lea Buchmann
B.Sc. Psychologie
Veröffentlicht: 01.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.11.2025
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]Beurteilungskriterien — Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (3. Auflage), DGVP / DGVMwww.kirschbaum.de/buch/Beurteilungskriterien-9783781220522(Hrsg.: Kirschbaum Verlag (DGVP/DGVM), abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]DIN EN ISO/IEC 17025 — Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorienwww.dakks.de/de/pruef-und-kalibrierlabore-din-en-iso-iec-17025.html(Hrsg.: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Heft M 115)www.bast.de/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-m/2022-2021/m324.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  6. [6]Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie e. V.www.dgvp-verkehrspsychologie.de/(Hrsg.: DGVP, abgerufen 2025-11-15)
  7. [7]Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e. V.www.dgvm.de/(Hrsg.: DGVM, abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2025-11-15.