Abstinenzlabore & Abstinenznachweis für die MPU
Wer wegen Alkohol oder Drogen zur MPU muss, braucht in fast allen Fällen einen lückenlosen Abstinenznachweis. Den darf nur ein nach CTU-Kriterien akkreditiertes Labor erbringen — und nur dann, wenn das Programm vor der ersten Probe angemeldet wurde. Im Nachhinein zählen einzelne Werte nicht. Bekannte Träger sind Labor Krone, MPI TÜV NORD, HaCo MPU und regionale Speziallabore.
Abstinenzlabore nach Bundesland
Akkreditiert nach CTU-Kriterien — Nachweise sind bundesweit MPU-tauglich.
- Baden-Württembergin Vorbereitung
- Bayernin Vorbereitung
- Berlinin Vorbereitung
- Brandenburgin Vorbereitung
- Bremenin Vorbereitung
- Hamburgin Vorbereitung
- Hessenin Vorbereitung
- Mecklenburg-Vorpommernin Vorbereitung
- Niedersachsenin Vorbereitung
- Nordrhein-Westfalenin Vorbereitung
- Rheinland-Pfalz10 Labore · Koblenz, Neuwied, Ludwigshafen am RheinAnzeigen →
- Saarlandin Vorbereitung
- Sachsenin Vorbereitung
- Sachsen-Anhaltin Vorbereitung
- Schleswig-Holsteinin Vorbereitung
- Thüringenin Vorbereitung
Akkreditierte Labore
Diese Anbieter sind nach CTU-Kriterien akkreditiert — Nachweise gelten bundesweit.
Begutachtung, Labor, Behörde — was ist was?
Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führen die MPU durch — medizinische Untersuchung, psychologisches Gespräch und Reaktionstests.
Stadt- und Kreisverwaltungen entscheiden über Entzug, Wiedererteilung und MPU-Anordnung — alle Anträge laufen hier zusammen.
Häufige Fragen
Welcher Abstinenznachweis wird für die MPU akzeptiert?
Nur ein nach CTU-Kriterien geführter Nachweis aus einem akkreditierten Labor — entweder als Urin-Programm (4 bzw. 6 kurzfristig einberufene Proben über 6 oder 12 Monate) oder als Haar-Analyse (alle 3 Monate 3 cm Haar).
Urin oder Haar — was ist besser?
Beide Verfahren sind gleichwertig anerkannt. Urin ist günstiger pro Probe, dafür flexibler in der Frist (24 h nach Aufforderung). Haar ist bequemer (3-Monats-Rhythmus), aber teurer und ungeeignet bei sehr kurzem Haar oder häufigem Färben.
Was kostet ein Abstinenznachweis?
6 Monate Urin: ca. 350–500 €. 12 Monate Urin: 600–900 €. Haar-Programm: 250–400 € pro 6 Monate. Die genauen Preise variieren pro Labor — Vergleich lohnt sich.
Kann ich die Abstinenz rückwirkend nachweisen?
Nein. Das Programm muss vor der ersten Probe angemeldet sein. Einzelne Spontan-Werte aus der Vergangenheit sind nicht MPU-tauglich. Genau das ist der häufigste, teuerste Fehler.
6 oder 12 Monate Abstinenz — was reicht?
Faustregel: Bei einmaligem Alkohol-Vorfall mit ca. 1,6 Promille reichen oft 6 Monate. Bei Drogen, Wiederholung oder hohen Promillewerten verlangen die meisten Begutachtungsstellen 12 Monate.
Urin oder Haar — die Abstinenz-Methoden im Vergleich
Beide Verfahren sind nach CTU-Kriterien gleichwertig anerkannt. Welche Methode passt, hängt von Anlass, Alltag und Haarstatus ab.
| Methode | Dauer | Proben | Kosten | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Urin (kurzfristig) | 6 oder 12 Monate | 4 (6 Mo) bzw. 6 (12 Mo) | 350–900 € | günstig, kürzeste Reaktionszeit-Pflicht (24 h) | kurzfristige Erreichbarkeit zwingend, sonst Programmabbruch |
| Haar-Analyse | 6 oder 12 Monate | alle 3 Monate (3 cm Haar) | 250–700 € | planbar, keine 24-h-Bereitschaft, reisefreundlich | ungeeignet bei kurzem Haar, häufigem Färben/Blondieren |
| Kombiprogramm (Urin + Haar) | 12 Monate | Urin 6 + Haar alle 3 Mo | 800–1.300 € | höchste Beweiskraft, doppelt abgesichert | teuer, hoher organisatorischer Aufwand |
Wann wird eine MPU angeordnet?
Übersicht der häufigsten Anlässe mit Rechtsgrundlage, typischer Abstinenzanforderung und Vorbereitungsdauer.
| Anlass | Rechtsgrundlage | Abstinenz nötig? | Vorbereitung | Sperrfrist |
|---|---|---|---|---|
| Alkohol — einmalig ab 1,6 ‰ | § 13 Nr. 2c FeV | in der Regel 6–12 Monate | 3–6 Monate | 9–12 Monate (gerichtlich) |
| Alkohol — wiederholt (auch unter 1,6 ‰) | § 13 Nr. 2b FeV | 12 Monate empfohlen | 4–8 Monate | in der Regel 12+ Monate |
| Drogen (Cannabis, harte Drogen) | § 14 FeV i. V. m. Anlage 4 FeV | 12 Monate (Urin/Haar) | 4–8 Monate | abhängig vom Verfahren |
| Punkte — 8 Punkte in Flensburg | § 4 Abs. 5 StVG | nicht erforderlich | 2–4 Monate | Entzug bei 8 Punkten |
| Verkehrsstraftat (§§ 315c, 316 StGB) | § 11 Abs. 3 FeV | fallabhängig | 3–6 Monate | gerichtlich, 6 Monate–5 Jahre |
| Aggression / Persönlichkeitsmängel | § 11 Abs. 3 Nr. 6/7 FeV | nicht erforderlich | 3–6 Monate | fallabhängig |
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Primärquellen
Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.
- [1]Beurteilungskriterien — Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (3. Auflage), DGVP / DGVM — www.kirschbaum.de/buch/Beurteilungskriterien-9783781220522(Hrsg.: Kirschbaum Verlag (DGVP/DGVM), abgerufen 2025-11-15)
- [2]DIN EN ISO/IEC 17025 — Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien — www.dakks.de/de/pruef-und-kalibrierlabore-din-en-iso-iec-17025.html(Hrsg.: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), abgerufen 2025-11-15)
- [3]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [4]Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Heft M 115) — www.bast.de/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-m/2022-2021/m324.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)
- [5]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [6]Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie e. V. — www.dgvp-verkehrspsychologie.de/(Hrsg.: DGVP, abgerufen 2025-11-15)
- [7]Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e. V. — www.dgvm.de/(Hrsg.: DGVM, abgerufen 2025-11-15)
Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2025-11-15.