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1,7 Promille – ein Wert, der das Leben verändert

Wer mit 1,7 Promille in eine Verkehrskontrolle gerät, hat in den meisten Fällen keine Vorstellung davon, was in den nächsten zwölf Monaten alles passieren wird. In über zwanzig Jahren MPU-Begleitung haben wir hunderte solcher Fälle gesehen – und aus dieser Praxis wissen wir: Es ist nicht die Geldstrafe, die Klienten am härtesten trifft. Es ist die Erkenntnis, dass der Führerschein nicht nach der Sperrfrist "automatisch" zurückkommt, sondern dass eine MPU dazwischensteht – und dass die Vorbereitung darauf schon Monate vor dem ersten Termin beginnen muss.

Dieser Artikel ordnet die rechtlichen Folgen sauber ein, zeigt die tatsächlichen Spannweiten der Sperrfristen aus der Praxis und erklärt, warum die MPU bei 1,7 ‰ faktisch gesetzt ist – und was Sie konkret in den nächsten Tagen tun sollten.

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Rechtslage bei 1,7 Promille

Wer mit 1,7 Promille im Blut Auto fährt, erfüllt den Straftatbestand der absoluten Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB. Es spielt keine Rolle, ob ein Unfall passiert ist oder ob Sie im Verkehr aufgefallen sind: Schon die reine Teilnahme am Verkehr ist strafbar. Bei einem Unfall greift zusätzlich § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) mit deutlich höheren Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Was Ersttäter typischerweise erwartet

In der Praxis sehen wir bei Ersttätern fast immer den klassischen Strafbefehl: 30–40 Tagessätze (also rund ein Netto-Monatsgehalt), Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist 9–11 Monate, drei Punkte in Flensburg. Wer keinen Strafverteidiger hinzuzieht, akzeptiert diese Sätze meist 1:1 – obwohl sich an Tagessatzhöhe und Sperrfrist häufig noch etwas drehen lässt.

Mehr zu den Rahmenbedingungen ab welchem Wert der Führerschein weg ist und was die Behörde anschließend prüft, finden Sie in unserem Beitrag Führerscheinentzug bei 1,3 Promille.

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Sperrfrist: typische Spannen nach Promille

Die folgende Tabelle zeigt die Spannen, die Amtsgerichte bundesweit bei Ersttätern üblicherweise verhängen – verbindlich ist immer das individuelle Urteil. Wir aktualisieren diese Werte regelmäßig anhand der Fälle, die wir selbst begleiten.

PromilleTypische Sperrfrist (Ersttäter)MPU-Anordnung
1,1 – 1,296–9 MonateSelten
1,3 – 1,599–11 MonateMöglich
1,6 +9–12 MonateZwingend (BVerwG)
1,7 (Ihr Fall)9–11 MonateZwingend
2,0 +11–14 MonateZwingend, lange Abstinenz
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Warum die MPU ab 1,6 Promille zwingend ist

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2014 (BVerwG, Az. 3 C 3.13) entschieden, dass die Führerscheinstelle ab 1,6 Promille regelhaft eine MPU anordnen muss. Hintergrund: Wer einen so hohen Wert erreicht, ohne im Vollrausch handlungsunfähig zu sein, hat eine erhebliche Alkoholgewöhnung. Die Behörde muss klären, ob diese Gewöhnung das sogenannte Trennungsvermögen zwischen Trinken und Fahren dauerhaft beeinträchtigt.

Was das für Sie konkret bedeutet

Bei 1,7 Promille ist die MPU damit faktisch gesetzt. Sie sollten sich darauf einstellen und die Vorbereitung früh starten – idealerweise parallel zur Sperrfrist, damit ein eventueller Abstinenznachweis (eTG-Haaranalyse) rechtzeitig dokumentiert ist. Wer erst nach Sperrfristende anfängt, verliert weitere 6–12 Monate ohne Führerschein.

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Kosten und finanzielle Folgen

Die direkten Strafkosten sind oft nur die Spitze. Erfahrungsgemäß fallen bei einem 1,7-Promille-Fall folgende Posten zusammen:

  • Geldstrafe: 30–40 Tagessätze, im Schnitt 1.200–2.500 €
  • Anwalt (empfohlen): 800–2.000 €
  • MPU-Begutachtung: 900–1.200 € bei einfacher Fragestellung, bis 2.000 € bei zweifacher oder dreifacher Fragestellung (Übersicht der Begutachtungsstellen)
  • Abstinenznachweis (eTG-Haar): 4×130–180 € pro 6 Monate
  • MPU-Vorbereitung: 950–2.700 € (je nach Fall auch höher)
  • Wiedererteilungsantrag: 100–250 €
  • Sehtest, Erste-Hilfe-Auffrischung, Foto: 50–80 €

In Summe landen die meisten Ersttäter bei 4.500 – 8.500 € für den ganzen Ablauf bei einfacher Fragestellung – bei mehrfacher Fragestellung entsprechend höher. Hinzu kommen ggf. spürbar höhere KFZ-Versicherungsbeiträge für mehrere Jahre. Eine ehrliche Kostenaufstellung – mit allem, was wirklich anfällt – haben wir in unserem Kosten-Cluster zusammengetragen.

Worauf Sie bei der MPU-Vorbereitung achten sollten: Viele Anbieter rechnen einzeln gebuchte Stunden ab. Das klingt günstig, führt in der Praxis aber häufig dazu, dass mehrfach abgerechnet wird, ohne dass es zu einem klaren Abschluss kommt – Mandanten "werden nie fertig". Bei der 123MPU GmbH arbeiten wir bewusst ohne festes Stunden-Kontingent: Wir gehen gemeinsam alles durch, was Ihr Fall braucht – in der Zeit, die Sie tatsächlich benötigen, um zu bestehen. Kein Aufblähen, kein Endlos-Loop.

Stand 2026.

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Was Sie jetzt konkret tun sollten

  1. Strafbefehl prüfen lassen. Ein Verkehrsanwalt kann Tagessätze, Sperrfrist und Anrechnung des vorläufigen Entzugs korrigieren.
  2. Abstinenz starten – sofort. Die Führerscheinstelle erwartet bei MPU-Anlässen ab 1,6 Promille meist 6–12 Monate lückenlosen Nachweis (eTG-Haaranalyse, akkreditiertes Labor).
  3. MPU-Vorbereitung wählen. Achten Sie auf ZFU-Zulassung und realistische Bestehensquoten – nicht auf \"Geld-zurück-Garantien\".
  4. Wiedererteilungsantrag stellen. Frühestens drei Monate vor Sperrfristende, sonst geht Zeit verloren.

Wenn Sie unsicher sind, in welchem Schritt Sie gerade stehen, klären wir das im kostenfreien Erstgespräch – ehrlich, ohne Verkaufsdruck.