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Die ehrliche Antwort vorweg

"Geht das auch ohne MPU?" ist die häufigste Frage, die wir in Erstgesprächen hören. Die ehrliche Antwort: Manchmal ja, oft nein – und fast nie so, wie es Werbeanzeigen im Netz suggerieren. Tatsächlich gibt es eine überschaubare Zahl an Konstellationen, in denen die Behörde keine MPU anordnen kann. Sie sind klar definiert, und sie haben mit "Tricks" nichts zu tun.

Dieser Beitrag listet die fünf Konstellationen, erklärt die gesetzliche Schwelle bei 1,6 ‰ und nimmt sich anschließend die gängigsten Mythen vor, die uns Klienten regelmäßig schildern.

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Konstellationen ohne MPU-Pflicht

  1. 0,5 – 1,09 ‰ ohne weitere Auffälligkeit: Reine Ordnungswidrigkeit, Bußgeld + Fahrverbot, danach Schein zurück – ohne MPU.
  2. 1,1 – 1,59 ‰, Ersttäter, keine Vorgeschichte: MPU ist nicht zwingend. Ob die Behörde sie anordnet, hängt vom Einzelfall ab. Häufig hilft hier eine verkehrspsychologische Beratung nach § 4a StVG als Vorbeugung.
  3. Tilgung im FAER eingetreten: Wenn die alte Trunkenheit getilgt ist, darf sie nicht mehr für eine MPU-Anordnung herangezogen werden – Details dazu in unserem Beitrag Tilgungsfristen für Trunkenheit am Steuer.
  4. Erfolgreich angefochten: Eine MPU-Anordnung ist ein Verwaltungsakt und kann mit Widerspruch/Klage angegriffen werden – sinnvoll mit Verkehrsanwalt.
  5. EU-Führerschein-Rechtsprechung: Ein in einem anderen EU-Land regelkonform erworbener Führerschein kann unter engen Voraussetzungen anerkannt werden.
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Warum ab 1,6 ‰ kein Weg an der MPU vorbeiführt

Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt: Wer 1,6 ‰ oder mehr erreicht, hat eine erhebliche Alkoholgewöhnung – die Führerscheinstelle muss eine MPU anordnen. Es gibt keine seriöse Möglichkeit, das zu umgehen. Wer Ihnen das verspricht, riskiert Ihren Führerschein dauerhaft.

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Verkehrspsychologische Beratung als Vorbeugung

Die Beratung nach § 4a StVG ist eine freiwillige, kostenpflichtige Maßnahme. Sie richtet sich an Personen mit Verkehrsauffälligkeit und kann die Wahrscheinlichkeit einer MPU-Anordnung deutlich senken – vor allem in Grauzonenfällen zwischen 1,1 und 1,59 ‰.

Wichtig: Die Beratung ersetzt keine MPU, wenn diese bereits angeordnet ist. Sie wirkt präventiv, im günstigsten Fall vor der Anhörung der Behörde. Wer also direkt nach der Tat aktiv wird, hat die besten Chancen.

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Mythen, die wir täglich hören

  • "Polnischer Führerschein als Schlupfloch": In Deutschland nicht gültig, wenn deutsche MPU-Pflicht besteht.
  • "MPU-Garantie für 500 €": Es gibt keine Garantie. Niemand außer dem Gutachter entscheidet.
  • "Nach 5 Jahren ist alles weg": Tilgungsfristen variieren stark, oft sind es 10 Jahre.
  • "Anwalt holt mir den Schein zurück": Ein Verkehrsanwalt kann viel, eine MPU bei 1,7 ‰ aber nicht wegklagen.