Der Ablauf der MPU besteht aus Check‑in, medizinischer Untersuchung, PC‑Leistungstest, psychologischem Gespräch und späterem Gutachtenversand. Das ist standardisiert. Entscheidend ist weniger die Reihenfolge als die Substanz deiner Aufarbeitung – die MPU ist eine Eignungsprüfung, kein Gesprächstest.
Was passiert am MPU‑Tag – nüchtern und strukturiert erklärt
Am MPU‑Tag meldest du dich an der Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) an. Du bringst Personalausweis, das Einladungsschreiben, ggf. Abstinenznachweise und vorhandene Befunde mit. Danach folgen in der Regel Fragebögen zu Gesundheit, Lebenslauf und Anlass. Sie sind kein „Test“, sondern dienen der Struktur für das Gespräch.
Es gibt drei Module: medizinische Untersuchung, Leistungsdiagnostik am PC und das psychologische Gespräch. Die Reihenfolge variiert je nach BfF. Bei Alkohol‑ oder Drogenfragestellung (§ 13 / § 14 FeV) können Urin‑ oder Blutproben angeordnet oder mitgebrachte forensische Nachweise geprüft werden. Bei reiner Punkte‑Fragestellung entfällt das meist.
Die medizinische Untersuchung klärt Vorerkrankungen, Medikation und – je nach Anlass – aktuelle Konsumfreiheit. Die Leistungsdiagnostik (Reaktion, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit) läuft an standardisierten Geräten. Sie ist ein Baustein, kein Allein-K.-o.-Kriterium.
Im psychologischen Gespräch (typisch 45–60 Minuten) geht es um Einsicht in den Anlass, Selbstklärung deiner Muster und belastbare Veränderung seit dem Vorfall. Reue allein reicht nicht. Der Gutachter prüft Plausibilität, Stimmigkeit zu Akte und Alltag, nicht Schauspiel.
Nach den Modulen erstellt die BfF das Gutachten. Du bekommst es in der Regel per Post. Es geht nicht automatisch an die Führerscheinstelle – du entscheidest, ob du es einreichst. Ergebnisse sind „geeignet“, „bedingt geeignet“ (mit Auflagen) oder „ungeeignet“ (§ 11 FeV, Anlage 4 FeV).
| Schritt | Dauer (typisch) | Worum es geht |
|---|---|---|
| Check‑in & Fragebögen | 20–40 Min | Formalien, Eigenangaben als Gesprächsgrundlage |
| Medizinische Untersuchung | 20–40 Min | Gesundheit, Konsumfreiheit, Aktenabgleich |
| Leistungsdiagnostik (PC) | 20–40 Min | Aufmerksamkeit, Reaktion, Belastbarkeit |
| Psychologisches Gespräch | 45–60 Min | Einsicht, Selbstklärung, Veränderung |
| Gutachtenversand | 5–10 Tage | Entscheidung, Begründung, Empfehlungen |
Wichtig: Die MPU ist keine Strafe, sondern eine Fahreignungsprüfung. Mit Vorbereitung schaffst du Substanz. Der Ablauf selbst bleibt ruhig und berechenbar.

Vor dem Termin: Was vor der MPU wirklich zählt
Der Tag selbst ist planbar. Die Stolpersteine liegen meistens davor. Ausgangspunkt ist das Schreiben der Führerscheinstelle mit den Fragestellungen nach § 13 (Alkohol) und/oder § 14 FeV (Drogen/Medikamente). Hier wird festgelegt, was die BfF prüfen soll. Ohne Klarheit darüber bereitest du ins Blaue vor.
Wir empfehlen zuerst Akteneinsicht: Was steht zur Vorgeschichte? OWi/Strafurteile (§ 24a StVG), Blutwerte, frühere Auffälligkeiten, ggf. alte Gutachten. Dann wählst du die BfF und klärst, ob forensische Nachweise vorzulegen sind (z. B. Haar‑EtG bei Alkohol oder Urin/Haar bei Drogen). Seit 2024 gilt das KCanG; im Fahrerlaubnisrecht bleibt aber entscheidend, wie Konsum, Trennung von Fahren und Substanz und deine Stabilität zusammenpassen (§ 11 FeV). Der neue THC‑Grenzwert 3,5 ng/ml betrifft die Ordnungswidrigkeit, nicht automatisch die Fahreignung.
Was du vorab klären solltest:
- Fragestellungen genau lesen und verstehen (ggf. mit Beratung).
- Aktenstand und Zeitachse erfassen: Vorfälle, Verfahren, Sperrfristen.
- Nachweise planen (CTU‑kriteriengerecht). Für Alkohol sind EtG/PEth möglich; für Drogen gelten je nach Substanz 6, 12 oder 15 Monate (harte Drogen: 15 Monate, vgl. Beurteilungskriterien DGVP/DGVM).
- Alltag stabilisieren: Auslöser, Risikosituationen, Rückfallprophylaxe.
- Fragebögen als Vorübung nutzen – aber nicht auswendig lernen.
Formales: Schweigepflichtentbindungen nur gezielt unterschreiben. Nüchtern erscheinen. Medikamente offen angeben (und Belege mitbringen). Und: Information beruhigt kurz, Vorbereitung verändert die Grundlage. Wenn Kostenfragen auftauchen, findest du eine kompakte Kostenübersicht. Für den rechtlichen Rahmen zu Fragestellungen lies § 13/§ 14 FeV – erklärt.
Wie das in der Praxis aussieht – ein anonymisiertes Beispiel
Ein Beispiel aus der Zusammenarbeit mit einer Person, die ihre MPU‑Vorbereitung bei uns gemacht hat: Ausgangslage & Aktensichtung. Anlass war eine Alkohorfahrt mit hoher BAK über 1,6 ‰. In der Führerscheinakte fanden sich zusätzlich zwei frühere OWi wegen Handy und Geschwindigkeit. Die Fragestellung der Führerscheinstelle lautete nach § 13 FeV (Alkohol). Kritisch war aus unserer Sicht die Häufung von Regelverstößen plus ein „Ausrutscher“-Narrativ in alten Schreiben.
Anamnese & Lebenslauf‑Arbeit. In den ersten Sitzungen zeigte sich ein jahrelang unterschätztes Trinkmuster: Alltagsbier an 4 Abenden, Spitzen an Wochenenden, Stress als Auslöser. In Übergangsphasen (Jobwechsel, Beziehungskrisen) stieg der Konsum. Funktion: Abschalten und soziale Sicherheit. Kontrollverluste wurden anfangs verharmlost.
Erkenntnis aus den Gesprächen. Wir haben gemeinsam herausgearbeitet, dass nicht „die eine Nacht“ das Problem war, sondern ein Muster aus Stressvermeidung, Gruppendruck und fehlenden Grenzen. Die Person verstand, wie Frühwarnzeichen (Schlaf, Reizbarkeit) übersehen wurden und wie die innere Rechtfertigung funktionierte („alle trinken so“).
Ableitung für die MPU‑Vorbereitung. Es entstand ein klarer Plan: alkoholfreie Phase mit PEth‑Kontrollen über 6 Monate, Trinktagebuch zur Mustertransparenz, feste Regeln für künftiges Trinken (Maximalmengen, No‑Drive‑Regel mit 24‑Stunden‑Puffer) und ein Rückfallpräventionsblatt für Risikosituationen. Parallel wurden zwei belastbare Alternativen zum Stressabbau etabliert (Sport, soziale Unterstützung). Die Argumentationslinie: von Einsicht über konkrete Veränderungen hin zur Stabilität im Alltag.
Ergebnis. Die Person konnte die MPU bestehen. Entscheidend war nicht ein „perfektes“ Gespräch, sondern die nachvollziehbare Kette: Anlass verstehen, eigenes Muster klären, Veränderungen leben – und diese im Gespräch lebensnah, widerspruchsarm und aktenfest darlegen. Weitere Beispiele zu Modulen findest du im Ratgeber Ablauf und Module der Begutachtung.
Was wir 2025/26 in der Begutachtung tatsächlich sehen
In über 20 Jahren MPU‑Begleitung sehen wir, wie sich Inhalte und Tonlage der Begutachtung verschoben haben. Ein paar Beobachtungen aus 2025/26, die dir helfen, den Ablauf einzuordnen:
- THC‑Grenzwert und KCanG: Seit 22.08.2024 gilt im OWi‑Recht 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a StVG). In der Fahreignung bleibt der Fokus auf Konsummuster, Trennvermögen und Stabilität. Reines „unter 3,5“ reicht nicht. KCanG (§ 2) ändert nichts an der Pflicht zur Eignung.
- Fragebögen vs. Gespräch: Widersprüche zwischen Bögen, Akte und Erzählung werden gezielt aufgegriffen. Auswendig gelernte „Storys“ fallen durch. Wer seinen Alltag erklären kann, bleibt ruhig und nachvollziehbar.
- Abstinenznachweise: Für harte Drogen werden 15 Monate lückenlos nach CTU‑Kriterien erwartet; Cannabis je nach Vorgeschichte 6–12 Monate. Haar‑Cut‑offs (u. a. THC‑COOH 0,2 pg/mg; Amphetamin 0,2 ng/mg; BZE/Kokain 0,5 ng/mg) werden strikt angewendet. Quelle für die fachliche Linie sind die aktuellen Beurteilungskriterien (DGVP/DGVM).
- Leistungsdiagnostik: Einzelne Ausreißer sind selten ein K.-o. Entscheidend ist die Gesamtbeurteilung. Bei Auffälligkeiten kann ein Wiederholungstest oder eine ärztliche Abklärung folgen.
- „Schnell bestehen“ scheitert oft: Kurz vor Termin gestartete Programme ohne Alltagsplausibilität fallen auf. Begutachtung prüft Entwicklung über Zeit, nicht nur Papier.
Unser Fazit: Der Ablauf ist standardisiert – die Beurteilung ist individuell. Wer Einsicht, Selbstklärung und Veränderung über Wochen und Monate belegbar macht, erlebt die MPU als faire Eignungsprüfung. Wenn Cannabis eine Rolle spielt, lies den Ratgeber Cannabis & THC‑Grenzwert 2026. Für den psychologischen Teil findest du Einordnung unter Gesprächsführung und Explorationslogik.

Vorbereiten wie eine Eignungsprüfung: Einsicht, Selbstklärung, Veränderung
Die MPU ist kein Gegner, keine Strafe, kein Rollenspiel, kein Gesprächstest – sie prüft deine Fahreignung. In unserer Begleitung funktioniert Vorbereitung, wenn sie drei Stränge verbindet: Einsicht in das, was passiert ist; Selbstklärung der Muster dahinter; und nachvollziehbare Veränderung im Alltag. Struktur schlägt Tempo.
Für Alkohol heißt das: Trinkbiografie aufarbeiten, Risiken erkennen, Regeln festziehen (z. B. No‑Drive‑Regel mit 24 Stunden Abstand), Rückfallpläne erstellen. Nachweise sind nicht immer Pflicht, können aber Stabilität belegen (z. B. PEth/EtG). Für Drogen gilt: Ohne belastbare Konsumtrennung oder – je nach Fall – Abstinenz mit Nachweisen wird es schwer. Für harte Drogen sind 15 Monate lückenlos Pflicht; Cannabis liegt – abhängig von Muster und Mehrfachfragestellung – zwischen 6 und 12 Monaten. Diese Anforderungen folgen den Beurteilungskriterien (DGVP/DGVM, neueste Auflage).
Bei Punkten geht es weniger um Biochemie, mehr um Haltungen und Alltagssteuerung: Impulsivität, Zeitmanagement, berufliche Rahmenbedingungen. Der Ablauf am MPU‑Tag bleibt derselbe – die Inhalte im Gespräch unterscheiden sich.
| Fragestellung | Schwerpunkt im Gespräch | Sinnvolle Belege |
|---|---|---|
| Alkohol (§ 13 FeV) | Trinkverlauf, Auslöser, Regeln, Rückfallprophylaxe | EtG/PEth‑Kontrollen, Tagebuch, Verhaltensregeln |
| Drogen (§ 14 FeV) | Konsummuster, Trennvermögen, Abstinenz/Stabilität | Urin/Haar forensisch (6/12/15 Mon.), Therapie/SHG |
| Medikamente (§ 14 FeV) | Indikation, Dosierung, Fahrtauglichkeit | Arztbriefe, Fachärztliche Stellungnahme |
| Punkte/Verkehr | Regelverständnis, Impuls-/Risikosteuerung | Maßnahmenplan, Kursbescheinigungen |
Zum Ablauf gehört auch deine Entscheidung nach dem Gutachten: Nur wenn es tragfähig ist, reichst du es bei der Führerscheinstelle ein. Lies ergänzend Vorbereitung strukturieren: Vom Anlass zur Veränderung.
Häufige Fragen
- § 11 FeV — Eignung
- § 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln (Alkohol)
- § 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln (Drogen, Medikamente)
- Anlage 4 FeV — Eignung und bedingte Eignung
- § 24a StVG — 0,5‑Promille‑Grenze und Wirkstoffe im Straßenverkehr
- § 2 KCanG — Begriffsbestimmungen Konsumcannabisgesetz
- BASt: MPU‑Begutachtungsstatistik 2024
- KBA: Fahreignungsregister (FAER) und Bewertungssystem
- Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (DGVP/DGVM, neueste Auflage)
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