Was vor der MPU passiert
Sie erhalten von der Führerscheinstelle eine Beibringungsanordnung nach § 11 Abs. 6 FeV mit einer konkreten Fragestellung ("Ist zu erwarten, dass …"). Diese Fragestellung legt fest, was die MPU prüft – Alkohol, Drogen, Punkte oder Straftaten. Sie ist die Grundlage des gesamten Verfahrens.
Anschließend wählen Sie eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle (TÜV, DEKRA, pima MPU, AVUS u. a.), reichen die Akte zur Einsicht ein und vereinbaren einen Termin. In diesem Schritt entscheidet sich oft schon ein Teil des Ergebnisses: Wer ungeprüft an einem Termin festhält, ohne Abstinenznachweise oder Therapie nachzuweisen, läuft ins offene Messer.
Teil 1 – Medizinische Untersuchung (ca. 30 Minuten)
Die medizinische Untersuchung wird von einem Arzt der Begutachtungsstelle durchgeführt. Sie dient der körperlichen Eignungsprüfung und der Sicherung Ihrer Abstinenznachweise.
- Sehtest, Reflexprüfung, allgemeine körperliche Untersuchung
- Blutabnahme zur Bestimmung der Leberwerte (GOT, GPT, Gamma-GT, MCV, CDT)
- Bei Drogenanlässen: Urinscreening direkt vor Ort, in einem separaten Raum unter Sicht
- Bei Alkohol: Bewertung Ihrer eingereichten eTG-Haaranalyse
- Anamnesegespräch zu Vorerkrankungen, Medikamenten, Konsumverhalten
Der Arzt erstellt einen schriftlichen Befund, der dem Psychologen vorliegt. Auffällige Werte führen zu gezielten Nachfragen im psychologischen Gespräch – jeder Wert muss zu Ihrer eigenen Erzählung passen.
Teil 2 – Leistungstests am Computer (ca. 45 Minuten)
Standardisierte Verkehrs-Eignungstests, meist aus den Wiener Testsystem-Verfahren (WTS) der Firma Schuhfried.
- Reaktionstest (Grundreaktion und Wahlreaktion)
- Konzentrationstest (Cognitrone oder ähnlich)
- Belastbarkeit unter Zeitdruck (Determinationstest)
- Optische Orientierung / Linienverfolgung
Erforderlich ist mindestens Prozentrang 16 in jedem Einzelverfahren (Anlage 5 FeV). Bei einem einzelnen Ausreißer entscheidet ein zweites Verfahren oder eine Fahrverhaltensprobe. Wer sich Sorgen um die Tests macht: Sie sind für gesunde Menschen gut machbar, lassen sich aber durch Schlafmangel oder Koffein-Überdosis verzerren.
Teil 3 – Psychologisches Gespräch (60–90 Minuten)
Dies ist der entscheidende Teil. Der Verkehrspsychologe rekonstruiert mit Ihnen den Anlass, Ihre Konsumgeschichte und Ihren Veränderungsprozess. Bewertet wird nach den Beurteilungskriterien (Schubert/Mattern): Problemeinsicht, Veränderungsmotivation, stabile neue Verhaltensmuster und Rückfallprophylaxe.
Hier fallen über 70 % aller MPUs ohne Vorbereitung durch – nicht wegen schlechter Werte, sondern wegen unklarer oder widersprüchlicher Aussagen. Lesen Sie dazu unseren Artikel zu den typischen MPU-Fangfragen.
"Der Klient wirkt im Gespräch reflektiert; Aussagen decken sich mit Akte und Abstinenznachweisen. Eignung wird befürwortet."
Nach der MPU – das Gutachten
Innerhalb von 7–14 Werktagen erhalten Sie das schriftliche Gutachten mit drei möglichen Ergebnissen:
| Ergebnis | Bedeutung |
|---|---|
| Positiv | Eignung gegeben, Führerschein wird wiedererteilt. |
| Positiv mit Auflagen | Z. B. weitere Abstinenznachweise oder Nachschulung. |
| Negativ | Eignung nicht gegeben, neuer Versuch nach Wartezeit. |
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Gutachten an die Führerscheinstelle weitergeben – ein negatives Gutachten müssen Sie nicht vorlegen, es bleibt aber in der Akte der Begutachtungsstelle und ist bei einer Wiederholungs-MPU relevant. Mehr dazu im Artikel Was bedeutet ein positives MPU-Gutachten?
Realistischer Zeitplan vom Bescheid bis zum Führerschein
Wer wissen will, wann er wieder fahren darf, braucht einen ehrlichen Zeitplan. Die folgenden Spannen entsprechen unserer Praxiserfahrung mit ca. 14.000 Mandanten.
| Schritt | Zeitbedarf |
|---|---|
| Sperrfrist abwarten | 6–12 Monate, in Härtefällen länger |
| Abstinenznachweise (Haar/Urin) | 6–12 Monate parallel |
| MPU-Vorbereitung | 2–6 Monate |
| MPU-Termin (Wartezeit) | 4–10 Wochen |
| Gutachten | 7–14 Werktage |
| Wiedererteilung | 2–6 Wochen |

Häufige Fragen
- § 11 Abs. 6 FeV – Beibringungsanordnung
- Anlage 5 FeV – Eignungsuntersuchungen
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt)
Weiterführende Leitfäden
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