Westerwaldkreis · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Westerburg.

MPU-Vorbereitung in Westerburg – im Hohen Westerwald mit Begutachtung in Koblenz oder Limburg.

Westerwaldkreis
Landkreis
Montabaur
Kreisstadt
Koblenz
Begutachtung in
45 km
Distanz

Westerburg liegt im nördlichen Westerwaldkreis und ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Westerburg mit über 30 Ortsgemeinden. Wer hier eine MPU-Anordnung erhält, fährt für die Begutachtung typischerweise nach Koblenz (TÜV/DEKRA, ca. 45 km) oder Limburg. Die Anordnung selbst kommt aus Montabaur. Wir bereiten Klienten aus Westerburg, Gemünden, Rennerod und der gesamten Hohen-Westerwald-Region auf Alkohol-, Drogen-, Cannabis-, Punkte- und Medikamenten-MPU vor – mit persönlichen Sitzungen oder über unsere ZFU-zertifizierte Online-Plattform.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Straßenverkehrsamt

Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Montabaur

Hier wird die MPU für Westerburg angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Koblenz

Koblenz · ca. 45 km von Westerburg

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Westerburg

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Westerburg arbeiten mit uns wahlweise in der Region Montabaur, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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