Westerwaldkreis · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Selters (Westerwald).

MPU-Vorbereitung in Selters (Westerwald) – Verbandsgemeinde im südlichen Westerwaldkreis.

Westerwaldkreis
Landkreis
Montabaur
Kreisstadt
Koblenz
Begutachtung in
30 km
Distanz

Selters im Westerwald ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Selters und liegt verkehrsgünstig zwischen Limburg und Koblenz. Die Fahrerlaubnisbehörde sitzt in Montabaur, die Begutachtung findet typischerweise in Koblenz oder Limburg statt – beide Stellen sind aus Selters in unter 40 Minuten erreichbar. Unsere Vorbereitung deckt alle MPU-Anlässe ab und kombiniert persönliche Sitzungen im Westerwald mit unserer Online-Plattform; das funktioniert besonders gut für Berufstätige mit unregelmäßigen Schichten.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Straßenverkehrsamt

Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Montabaur

Hier wird die MPU für Selters (Westerwald) angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Koblenz

Koblenz · ca. 30 km von Selters (Westerwald)

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Selters (Westerwald)

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Selters (Westerwald) arbeiten mit uns wahlweise in der Region Montabaur, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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