MPU-Vorbereitung in Selters (Westerwald).
MPU-Vorbereitung in Selters (Westerwald) – Verbandsgemeinde im südlichen Westerwaldkreis.
Selters im Westerwald ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Selters und liegt verkehrsgünstig zwischen Limburg und Koblenz. Die Fahrerlaubnisbehörde sitzt in Montabaur, die Begutachtung findet typischerweise in Koblenz oder Limburg statt – beide Stellen sind aus Selters in unter 40 Minuten erreichbar. Unsere Vorbereitung deckt alle MPU-Anlässe ab und kombiniert persönliche Sitzungen im Westerwald mit unserer Online-Plattform; das funktioniert besonders gut für Berufstätige mit unregelmäßigen Schichten.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Straßenverkehrsamt
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Montabaur
Hier wird die MPU für Selters (Westerwald) angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.
Begutachtung in Koblenz
Koblenz · ca. 30 km von Selters (Westerwald)
Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.
Persönlich, hybrid oder digital
123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit
Klienten aus Selters (Westerwald) arbeiten mit uns wahlweise in der Region Montabaur, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.
Was wir 2025/26 bei Klienten aus Selters (Westerwald) sehen
Von Selters (Westerwald) bis zur Begutachtung in Koblenz sind es rund 30 km. Die Fahrerlaubnisbehörde sitzt in Montabaur. Beides zusammen bestimmt den realistischen Zeitplan — nicht der Wunschtermin.
2025/26 arbeiten Klienten aus Selters (Westerwald) überwiegend digital mit uns: Aktensichtung, Anamnese und Lebenslauf laufen online, die Gesprächsvorbereitung in festen Sitzungen. Der Weg zur Begutachtungsstelle bleibt dann der einzige Termin vor Ort.
Beobachtungszeitraum 2025/26 · zuletzt geprüft 2026-05-15


Primärquellen
Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.
- [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungen — www.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)
Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.
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