Westerwaldkreis · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Rennerod.

MPU-Vorbereitung in Rennerod – Stadt im Hohen Westerwald nahe der Grenze zu Hessen und NRW.

Westerwaldkreis
Landkreis
Montabaur
Kreisstadt
Limburg an der Lahn
Begutachtung in
45 km
Distanz

Rennerod liegt im Norden des Westerwaldkreises an der Schnittstelle zu Hessen und NRW. Klienten aus Rennerod und der Verbandsgemeinde Rennerod erhalten ihre MPU-Anordnung über Montabaur; die Begutachtung erfolgt meist in Limburg an der Lahn (TÜV) oder Koblenz. Wegen der eher dünnen Verkehrsanbindung im Hohen Westerwald empfehlen wir vielen Klienten eine Mischung aus 1–2 persönlichen Sitzungen und unserer Online-Vorbereitung. Wir decken alle MPU-Anlässe ab und planen Abstinenznachweise so, dass möglichst wenige Fahrten nötig sind.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – Straßenverkehrsamt

Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Montabaur

Hier wird die MPU für Rennerod angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Limburg an der Lahn

Limburg an der Lahn · ca. 45 km von Rennerod

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Rennerod

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Rennerod arbeiten mit uns wahlweise in der Region Montabaur, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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