MPU-Vorbereitung in Innenstadt.
MPU-Vorbereitung in Frankenthal-Innenstadt – Rathaus und Bürgerbüro.
Die Frankenthaler Innenstadt ist Verwaltungssitz – Bürgerbüro Rathausplatz 2–7. MPU-Anordnungen für FT-Stadt-Bewohner kommen NICHT aus dem Rhein-Pfalz-Kreis (Europaplatz LU), sondern aus der Stadtverwaltung Frankenthal. BfF: Ludwigshafen (TÜV/DEKRA, ~12 km über die A 6).
Stadtverwaltung Frankenthal – Bürgerbüro, Führerscheinstelle
Rathausplatz 2–7, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Frankenthal (Pfalz)
Hier wird die MPU für Innenstadt angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.
Begutachtung in Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein · ca. 12 km von Innenstadt
Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.
Persönlich, hybrid oder digital
123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit
Klienten aus Innenstadt arbeiten mit uns wahlweise in der Region Frankenthal (Pfalz), vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.
Zuständige MPU-Stellen für Innenstadt
Diese amtlich anerkannten Stellen liegen direkt in Innenstadt oder im PLZ-Bereich 67227 und sind für deine MPU relevant.
Führerscheinstellen
- Stadtverwaltung Frankenthal – Führerscheinstelle67227 Frankenthal
Weiter im Kontext Frankenthal (Pfalz) & Rheinland-Pfalz
Was wir 2025/26 bei Klienten aus Innenstadt sehen
Von Innenstadt bis zur Begutachtung in Ludwigshafen am Rhein sind es rund 12 km. Die Fahrerlaubnisbehörde sitzt in Frankenthal (Pfalz). Beides zusammen bestimmt den realistischen Zeitplan — nicht der Wunschtermin.
Bei Anfragen aus Innenstadt beginnt die Arbeit 2025/26 fast immer mit der Aktensichtung. Erst wenn Anlass und angeordnete Fragestellung klar sind, sprechen wir über Nachweise — in dieser Reihenfolge, weil sie sich sonst nicht mehr korrigieren lässt.
Beobachtungszeitraum 2025/26 · zuletzt geprüft 2026-05-15


Primärquellen
Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.
- [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungen — www.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)
Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.
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