Frankenthal (Pfalz) · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Eppstein.

MPU-Vorbereitung in Frankenthal-Eppstein – östlicher Stadtteil am Rhein.

Frankenthal (Pfalz)
Kreisfreie Stadt
Frankenthal (Pfalz)
Kreisstadt
Ludwigshafen am Rhein
Begutachtung in
13 km
Distanz

Eppstein ist östlicher Stadtteil am Rhein. Bürgerbüro ~3 km. BfF in LU oder Mannheim (~18 km). Anordnung über Stadt FT. Klienten aus Eppstein bei jedem MPU-Anlass.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Stadtverwaltung Frankenthal – Bürgerbüro, Führerscheinstelle

Rathausplatz 2–7, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Frankenthal (Pfalz)

Hier wird die MPU für Eppstein angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Ludwigshafen am Rhein

Ludwigshafen am Rhein · ca. 13 km von Eppstein

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Eppstein

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Eppstein arbeiten mit uns wahlweise in der Region Frankenthal (Pfalz), vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Zuständige MPU-Stellen für Eppstein

Diese amtlich anerkannten Stellen liegen direkt in Eppstein oder im PLZ-Bereich 67227 und sind für deine MPU relevant.

Führerscheinstellen

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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