Rhein-Pfalz-Kreis · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Schifferstadt.

MPU-Vorbereitung in Schifferstadt – Eisenbahnknotenpunkt im Vorderpfalz.

Rhein-Pfalz-Kreis
Landkreis
Ludwigshafen am Rhein
Kreisstadt
Ludwigshafen am Rhein
Begutachtung in
12 km
Distanz

Schifferstadt ist verbandsfreie Stadt im Rhein-Pfalz-Kreis und wichtiger Eisenbahnknotenpunkt. Begutachtung in Ludwigshafen (TÜV/DEKRA, ~12 km) oder Mannheim (~15 km). Anordnung über die Kreisverwaltung am Europaplatz in Ludwigshafen (für den Kreis zuständig, nicht für die Stadt LU). Wir betreuen Klienten aus Schifferstadt bei jedem MPU-Anlass.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Straßenverkehrsamt

Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein

Hier wird die MPU für Schifferstadt angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Ludwigshafen am Rhein

Ludwigshafen am Rhein · ca. 12 km von Schifferstadt

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Schifferstadt

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Schifferstadt arbeiten mit uns wahlweise in der Region Ludwigshafen am Rhein, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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