Rhein-Lahn-Kreis · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Lahnstein.

MPU-Vorbereitung in Lahnstein – größte Stadt des Rhein-Lahn-Kreises direkt vor Koblenz.

Rhein-Lahn-Kreis
Landkreis
Bad Ems
Kreisstadt
Koblenz
Begutachtung in
8 km
Distanz

Lahnstein liegt an der Mündung der Lahn in den Rhein, direkt gegenüber Koblenz und ist mit rund 18.500 Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Lahn-Kreis. Die Anbindung an die Koblenzer Begutachtungsstellen ist mit nur 8 km die kürzeste im gesamten Kreis – über die B 42 oder die Horchheimer Brücke in unter 15 Minuten. Anordnungsbehörde ist die Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis (Insel Silberau 1, Bad Ems), nicht die Stadt Koblenz – ein häufiger Verwechslungspunkt. Wir bereiten Klienten aus Oberlahnstein und Niederlahnstein bei allen MPU-Anlässen vor.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis – Straßenverkehrsbehörde

Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Bad Ems

Hier wird die MPU für Lahnstein angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Koblenz

Koblenz · ca. 8 km von Lahnstein

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Lahnstein

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Lahnstein arbeiten mit uns wahlweise in der Region Bad Ems, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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