Mainz-Bingen · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Ingelheim am Rhein.

MPU-Vorbereitung in Ingelheim – Kreisstadt von Mainz-Bingen mit Boehringer-Hauptsitz.

Mainz-Bingen
Landkreis
Ingelheim am Rhein
Kreisstadt
Mainz
Begutachtung in
18 km
Distanz

Ingelheim am Rhein ist Kreisstadt von Mainz-Bingen und mit dem Hauptsitz von Boehringer Ingelheim wirtschaftlich stark. Die Kreisverwaltung mit Straßenverkehrsamt sitzt in der Georg-Rückert-Straße 11. Begutachtung in Mainz (alle drei Träger TÜV/DEKRA/PIMA, ~18 km über die A 60). Wir bereiten Klienten aus Ingelheim, Nieder-Ingelheim, Frei-Weinheim und allen Stadtteilen bei jedem MPU-Anlass vor.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung Mainz-Bingen – Straßenverkehrsamt

Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Ingelheim am Rhein

Hier wird die MPU für Ingelheim am Rhein angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Mainz

Mainz · ca. 18 km von Ingelheim am Rhein

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Ingelheim am Rhein

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Ingelheim am Rhein arbeiten mit uns wahlweise in der Region Ingelheim am Rhein, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Zuständige MPU-Stellen für Ingelheim am Rhein

Diese amtlich anerkannten Stellen liegen direkt in Ingelheim am Rhein oder im PLZ-Bereich 55218 und sind für deine MPU relevant.

Führerscheinstellen

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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