MPU-Vorbereitung in Karthause.
MPU-Vorbereitung in Koblenz-Karthause – Höhenstadtteil mit kurzer Anbindung über die B 327.
Die Karthause ist Koblenz' bevölkerungsreichster Stadtteil und liegt als Höhenviertel südlich der Innenstadt – benannt nach dem ehemaligen Kartäuserkloster. Über die B 327 (Hunsrückhöhenstraße) und die Schartwiesenbrücke sind es rund 4 Kilometer zur Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Koblenz in der Bahnhofstraße 47. Wichtig: Die MPU-Anordnung kommt aus der kreisfreien Stadt Koblenz selbst, nicht aus der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. TÜV, DEKRA, PIMA und HaCo betreiben ihre Begutachtungsstellen im Koblenzer Stadtgebiet – maximal 15 Fahrminuten von der Karthause. Wir bereiten Klienten aus Karthause, Karthäuserhofgelände und Pfaffenhain auf jeden MPU-Anlass vor: Alkohol, Cannabis nach neuer Rechtslage, Drogen, Punkte und Medikamente. Abstinenznachweise organisieren wir über MVZ Labor Koblenz, Labor Limbach Koblenz oder Bioscientia Ingelheim. Vorbereitung persönlich, hybrid oder vollständig digital – mit derselben 95,6 % Erfolgsquote wie an allen 123MPU-Standorten.
Stadtverwaltung Koblenz – Bürgeramt, Führerscheinstelle
Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz
Koblenz
Hier wird die MPU für Karthause angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.
Begutachtung in Koblenz
Koblenz · ca. 4 km von Karthause
Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.
Persönlich, hybrid oder digital
123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit
Klienten aus Karthause arbeiten mit uns wahlweise in der Region Koblenz, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.


Primärquellen
Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.
- [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung — www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
- [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungen — www.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)
Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.
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