Donnersbergkreis · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Kirchheimbolanden.

MPU-Vorbereitung in Kirchheimbolanden – Kreisstadt am Fuß des Donnersbergs.

Donnersbergkreis
Landkreis
Kirchheimbolanden
Kreisstadt
Kaiserslautern
Begutachtung in
35 km
Distanz

Kirchheimbolanden ist Kreisstadt und Sitz der VG Kirchheimbolanden, gelegen am Fuß des Donnersbergs (höchster Berg der Pfalz). Die Kreisverwaltung mit Straßenverkehrsamt sitzt in der Uhlandstraße 2. Begutachtung in Kaiserslautern (TÜV/DEKRA, ~35 km über die B 47/A 63) oder Mainz (~40 km). Wir bereiten Klienten aus Kirchheimbolanden, Bischheim und der VG bei jedem MPU-Anlass vor.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung Donnersbergkreis – Straßenverkehrsamt

Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden
Kirchheimbolanden

Hier wird die MPU für Kirchheimbolanden angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Kaiserslautern

Kaiserslautern · ca. 35 km von Kirchheimbolanden

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Kirchheimbolanden

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Kirchheimbolanden arbeiten mit uns wahlweise in der Region Kirchheimbolanden, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Zuständige MPU-Stellen für Kirchheimbolanden

Diese amtlich anerkannten Stellen liegen direkt in Kirchheimbolanden oder im PLZ-Bereich 67292 und sind für deine MPU relevant.

Führerscheinstellen

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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