Bernkastel-Wittlich · Rheinland-Pfalz

MPU-Vorbereitung in Wittlich.

MPU-Vorbereitung in Wittlich – Kreisstadt von Bernkastel-Wittlich an der A 1.

Bernkastel-Wittlich
Landkreis
Wittlich
Kreisstadt
Trier
Begutachtung in
40 km
Distanz

Wittlich ist Kreisstadt und mit rund 19.500 Einwohnern die größte Stadt im Kreis. Die Kreisverwaltung mit Straßenverkehrsamt sitzt in der Kurfürstenstraße 16. Begutachtung in Trier (alle drei Träger TÜV/DEKRA/PIMA, ~40 km über die A 1/A 64). Wir bereiten Klienten aus Wittlich, Wengerohr, Lüxem und der VG Wittlich-Land bei jedem MPU-Anlass vor.

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Straßenverkehrsamt

Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Wittlich

Hier wird die MPU für Wittlich angeordnet und die Akte an die Begutachtungsstelle übergeben.

Wege zur Begutachtung

Begutachtung in Trier

Trier · ca. 40 km von Wittlich

Du wählst die Begutachtungsstelle frei – wir empfehlen die nächstgelegene mit kurzen Wartezeiten.

MPU-Vorbereitung in Wittlich

Persönlich, hybrid oder digital

123MPU | MPU Vorbereitung | Verkehrspsychologie
ZFU-zertifiziert · 95,6 % Erfolgsquote · Rheinland-Pfalz-weit

Klienten aus Wittlich arbeiten mit uns wahlweise in der Region Wittlich, vollständig digital über unsere Plattform – oder hybrid. Wir analysieren deine Akte, klären welche Nachweise wirklich nötig sind und bereiten dich in 6–10 Sitzungen auf das Gutachtergespräch vor.

Zuständige MPU-Stellen für Wittlich

Diese amtlich anerkannten Stellen liegen direkt in Wittlich oder im PLZ-Bereich 54516 und sind für deine MPU relevant.

Redaktion · Fachlich geprüft
Michael Craemer
Autor
Michael Craemer
Geschäftsführer
Nicole Weber
Fachlicher Reviewer
Nicole Weber
Diplom-Psychologin · ehem. Gutachterin
Veröffentlicht: 15.11.2025
Letzte Aktualisierung: 15.05.2026
Quellenhinweis am Seitenende — alle Aussagen mit Norm- oder Zahlenbezug sind durch Primärquellen belegt.

Primärquellen

Alle Aussagen mit Norm-, Zahlen- oder Fristbezug sind durch Primärquellen (Bundesgesetze, BASt, KBA, akkreditierte Fachgesellschaften) belegt. Hochgestellte Ziffern im Text verweisen auf die folgenden Einträge.

  1. [1]§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — Eignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  2. [2]§ 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematikwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  3. [3]§ 14 FeV — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittelwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  4. [4]§ 66 FeV — Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignungwww.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__66.html(Hrsg.: Bundesministerium der Justiz, abgerufen 2025-11-15)
  5. [5]BASt — Begutachtungsstatistik medizinisch-psychologische Untersuchungenwww.bast.de/DE/Statistik/Fahrerlaubnisse/MPU.html(Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), abgerufen 2025-11-15)

Letzte redaktionelle Aktualisierung dieser Seite: 2026-05-15.

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